Baumschutz
Unsere Spezialität: Baumschutz mit all seinen Facetten
Zum Baumschutz und Gehölzschutz zählen Maßnahmen, Richtlinien und auch rechtliche Normen, mittels deren Gehölzbestände oder einzelne Gehölze geschützt werden sollen. Dazu zählen sowohl mechanische als auch chemische Beeinträchtigungen.
Innerhalb Deutschlands ist der Baumschutz nicht einheitlich geregelt. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bildet zwar für alle Bundesländer die verbindliche Grundlage, allerdings können die darin festgehaltenen Bestimmungen durch Ländergesetze und Gemeindesatzung signifikant erweitert werden.
Immer wieder fragen uns unsere Kunden, welche rechtlichen Vorgaben sie - zum Beispiel in Hinblick auf Fällungen - beachten müssen. Aus diesem Grund haben wir uns auf das Fachgebiet "Baumschutz" spezialisiert und alle relevanten Informationen für Sie zusammengetragen.
Die Vorgaben weichen zum Teil stark voneinander ab. In Köln gelten zusätzliche Auflagen und Rechtsnormen oder andere als in Leverkusen, Kerpen, Hürth oder Brühl. Manche Gemeinden haben gar keine eigene Baumschutzsatzung veröffentlicht oder die bestehende in letzter Zeit wieder aktualisiert.